top of page
BOATARY - BOATSHARING
VERSICHERUNG
In den AGB der Bootsversicherung ist die Vermietung des Fahrzeuges meist aus der Deckung ausgeschlossen. Wenn ein Boot in der Schweiz eingelöst und gewerblich vermietet wird, muss das Schiff bzw. sich der Bootsbesitzer entsprechend mit einer Kasko- und Haftpflichtversicherung absichern. Dieser Zusatz gegenüber einer herkömmlichen Bootsversicherung führt zu einer Prämienerhöhung. Für die Vermittlung ihres Bootes auf Boatary Boatsharing ist diese Versicherungsanpassung nachweislich obligatorisch. Boatary Boatsharing beteiligt sich in Form einer vereinbarten pauschalen Kickbackzahlung pro Vermietung an diesen Mehrkosten bei einer Verlängerung des jährlichen Abonnements ab dem zweiten Abojahr.
bottom of page